Was ist ein AV-Vertrag?
Ein AV-Vertrag (auch Auftragsverarbeitungsvertrag genannt) ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen zwei Parteien:
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Dem Verantwortlichen (z. B. ein Unternehmen, das Kundendaten verarbeitet)
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Dem Auftragsverarbeiter (z. B. ein Dienstleister, der Daten im Auftrag verarbeitet – etwa ein Cloud-Anbieter oder eine externe Buchhaltung)
Er regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, welche Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind und welche Rechte und Pflichten die Beteiligten haben.
Wann ist ein AV-Vertrag erforderlich?
Ein AV-Vertrag ist verpflichtend, wenn personenbezogene Daten von einem externen Dienstleister im Auftrag verarbeitet werden – also im Namen und unter der Weisung des Auftraggebers.
Typische Beispiele:
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Cloud-Dienste (z. B. Google Workspace, Microsoft 365)
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E-Mail-Marketing (z. B. Mailchimp, CleverReach)
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Webhosting
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Externe Lohnabrechnung oder Steuerberatung
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WhatsApp Business, wenn es für die Kundenkommunikation genutzt wird
⚠️ Speziell bei WhatsApp:
WhatsApp ist kein klassischer Auftragsverarbeiter, sondern agiert oft selbstständig. Daher ist die Nutzung von WhatsApp (insbesondere der Standard-App) für die geschäftliche Kommunikation mit Kundendaten problematisch im Sinne der DSGVO.
Die Business-API von WhatsApp, betrieben über Dienstleister wie Twilio oder 360dialog, kann datenschutzkonform eingesetzt werden – mit AV-Vertrag und geeigneten TOMs.
Was sind TOMs?
TOMs = Technische und organisatorische Maßnahmen
Diese Maßnahmen müssen im AV-Vertrag beschrieben und eingehalten werden. Sie sollen die Sicherheit der Datenverarbeitung gewährleisten.
Beispiele für TOMs:
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Zugriffsschutz (Passwortschutz, Rollenverteilung)
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Verschlüsselung von Datenübertragungen
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Datensicherung und Wiederherstellung
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Protokollierung von Zugriffen
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Vertraulichkeitspflichten für Mitarbeitende
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Datenschutz-Folgenabschätzungen, wenn nötig
Warum ist der AV-Vertrag bindend?
Die DSGVO (Art. 28) schreibt ausdrücklich vor, dass für jede Auftragsverarbeitung ein Vertrag bestehen muss. Ohne AV-Vertrag handelt es sich um eine nicht zulässige Datenweitergabe – mit Risiko für Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes.
Zusammenfassung:
Ein AV-Vertrag ist Pflicht, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Auch bei der Nutzung von Tools wie WhatsApp Business sollte genau geprüft werden, ob eine datenschutzkonforme Nutzung möglich ist – inklusive AV-Vertrag und angemessenen TOMs.